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Wie können Pflegedienste die Gerinnungsmessung als Leistung abrechnen?

Die Gerinnungsmessung durch den Pflegedienst wird in zunehmendem Maße durch die Krankenkassen finanziert.

Momentan wird die Kostenübernahme für die Messung noch in einer Einzelfallentscheidung gewährt.



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