MTBASA – Medizinisch-Technische Beratungsstelle der Arbeitsgemeinschaft Selbstkontrolle der Antikoagulation
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Voraussetzungen für das INR-Selbstmanagement

Schulung

Voraussetzung für die Durchführung des INR-Selbstmanagements ist eine strukturierte Schulung. Hier lernen Sie, Ihren Gerinnungswert am Messgerät zu bestimmen und zu interpretieren, um Ihr gerinnungshemmendes Medikament richtig zu dosieren. Die Schulung muss nach den „Leitlinien Gerinnungsselbstmanagement“ erfolgen und ärztlich begleitet werden.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Voraussetzung für eine Kostenübernahme des INR-Selbstmanagements durch die Krankenkasse ist außerdem die dauerhafte Therapie mit Gerinnungshemmern (z. B. Marcumar®, Falithrom®) (siehe Indikationen).

Weitere Voraussetzungen

Natürlich sollten Sie am Erwerb von Wissen über Ihre Erkrankung und die deren Therapie mitbringen und bereit sein, Mitverantwortung für die Therapie zu übernehmen.

Patienten mit körperlicher Beeinträchtigung

Auch Patienten mit körperlicher Beeinträchtigung (z. B. nicht ausreichende Sehkraft, Zittern usw.) haben die Möglichkeit, Ihre Therapie von zu Hause aus zu steuern. Ihre Angehörige oder Betreuungspersonen sind immer eingeladen, an der Schulung mit teilzunehmen oder Sie an Stelle des Patienten zu besuchen, um die beeinträchtigte Person im Anschluss zu unterstützen oder die komplette Durchführung des Selbstmanagements zu übernehmen.

Kinder

Bei antikoagulierten Kindern ist es üblich, dass Eltern in das Patientenselbstmanagement eingebunden werden.

Zertifizierung

Nach der Schulung erhalten Sie ein Zertifikat. Es dient dem Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einer strukturierten Schulung zum Gerinnungsselbstmanagement in einer qualifizierten und zertifizierten Schulungseinrichtung. Diese Bescheinigung ist ebenfalls eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Gemäß der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien werden die Kosten für das Gerinnungsselbstmanagement übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Notwendigkeit der oralen Antikoagulation auf unabsehbare Zeit (siehe Indikationen)
  • Zertifikat oder Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer strukturierten Schulung in einer qualifizierten, zertifizierten Schulungseinrichtung.


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